Praxispartner werden – Fachkräfte frühzeitig gewinnen

Begleiten Sie Studierende im Studiengang Soziale Arbeit dual (B.A.) und sichern Sie sich qua­li­fi­zier­ten Nachwuchs für Ihre Einrichtung.

Was ist ein Praxispartner?

Als Praxispartner der Humanistischen Hochschule Berlin beglei­ten Sie Studierende des dua­len Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit durch ihr gesam­tes Studium. Das Besondere: Theorie und Praxis wech­seln sich wöchent­lich ab. Die Studierenden sind nicht bloß zu Gast, son­dern von Anfang an ein Teil Ihres Teams.

Nach 3,5 Jahren schlie­ßen sie mit dem Bachelor of Arts (B.A.) ab und erhal­ten die staat­li­che Anerkennung als Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in. Und Sie ken­nen sie bereits in- und aus­wen­dig.

Ihre Praxispartnerschaft im Überblick

Start

zum Wintersemester
(01. Oktober)

Dauer

3,5 Jahre

Praxiszeit

∼ 20 Std./Woche

Staatl. Anerkennung

Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in (B.A.)

Nachwuchssicherung

qua­li­fi­zier­te & pass­ge­naue Fachkräfte

Fachkräftenachwuchs aktiv mit­ge­stal­ten

Wer kann Praxispartner werden?

Praxispartnerschaften ste­hen Trägern und Organisationen der Sozialen Arbeit offen, unab­hän­gig von Größe oder Trägerschaft. Ob klei­ner frei­er Verein oder gro­ßer öffent­li­cher Träger: Entscheidend ist nicht die Struktur Ihrer Einrichtung, son­dern Ihr Interesse dar­an, Nachwuchs aktiv mit­zu­ge­stal­ten.

Geeignet unter anderem für:

Sprechstunde

Wir beraten Sie persönlich

Sie haben noch offe­ne Fragen zum Master und wün­schen sich dafür ein per­sön­li­ches Gespräch? Buchen Sie sich jetzt einen Termin online:

Ihre Vorteile auf einen Blick

1.

Frühzeitig qua­li­fi­zier­ten Nachwuchs auf­bau­en.
Während ande­re Einrichtungen offe­ne Stellen aus­schrei­ben und auf Bewerbungen hof­fen, arbei­ten Sie längst mit jeman­dem zusam­men, der Ihre Einrichtung, Ihre Werte und Ihre Klientel kennt. Nachwuchssicherung, die nicht auf dem Papier, son­dern auch in der Praxis wirkt.

2.

Frisches Wissen, direkt anwend­bar.
Ihre Studierenden brin­gen nach jedem Hochschultag aktu­el­le Theorie, neue Methoden und wis­sen­schaft­li­che Impulse mit. Das berei­chert nicht nur die Einzelperson, es belebt auch den fach­li­chen Diskurs in Ihrem gesam­ten Team.

3.

Praxis nach Ihrem Maß.
Sie gestal­ten die Praxiseinsätze inhalt­lich mit. Die Schwerpunkte ori­en­tie­ren sich an Ihren Arbeitsfeldern und Bedarfen. Das bedeu­tet ech­te Mitarbeit mit fach­li­cher Tiefe.

4.

Personalentwicklung mit Plan.
Nach 3,5 Jahren wis­sen Sie genau, mit wem Sie lang­fris­tig zusam­men­ar­bei­ten möch­ten. Der Einarbeitungsaufwand ent­fällt weit­ge­hend und die Person kennt Ihre Einrichtung bereits von innen. Das macht Personalentwicklung plan­bar und ver­läss­lich.

Nachhaltig loh­nend

Eine Investition, die vom ersten Tag an wirkt.

Die Studiengebühren sind eine plan­ba­re, trans­pa­ren­te Investition 490 € monat­lich, ca. 20.580 € über die gesam­te Studiendauer. Im Gegenzug arbei­tet die oder der Studierende vom ers­ten Semester an in Ihrer Einrichtung mit, bringt aktu­el­les Fachwissen ein und wächst über drei­ein­halb Jahre in Ihre Strukturen hin­ein.

Am Ende des Studiums steht kei­ne offe­ne Stelle, die besetzt wer­den muss, son­dern eine aus­ge­bil­de­te Fachkraft, die Ihre Einrichtung bereits kennt. Das Studium und die Praxis lau­fen nicht nach­ein­an­der ab, son­dern gleich­zei­tig. Der Nutzen für Ihre Einrichtung ent­steht ab dem ers­ten Tag Ihrer Zusammenarbeit.

Hinweis: Die Vergütung für Studierende wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart und ori­en­tiert sich an übli­chen Einstiegsvergütungen in der Sozialen Arbeit.

So werden Sie Praxispartner

1.

Kontakt auf­neh­men
Katja Podehl berät Sie indi­vi­du­ell und unver­bind­lich zu allen Fragen rund um die Partnerschaft.

2.

Beratungsgespräch
Gemeinsam klä­ren wir, was das Modell für Ihre kon­kre­te Einrichtung bedeu­tet.

3.

Studierende fin­den
Sie kön­nen eige­ne Kandidat:innen ein­brin­gen oder wir unter­stüt­zen Sie aktiv bei der Suche.

4.

Verträge abschlie­ßen
Kooperationsvertrag mit unse­rer Hochschule, Arbeitsvertrag mit den Studierenden.

5.

Studienstart
Ab dem ers­ten Semester sind Ihre Studierenden regel­mä­ßig in Ihrer Einrichtung tätig.

Häufige Fragen

Fragen zur Praxis-Partnerschaft

Zum Modell

Was genau ist ein dua­les Studium und was unter­schei­det es von einem Praktikum oder einer Ausbildung?

Ein dua­les Studium ver­bin­det aka­de­mi­sche Ausbildung mit kon­ti­nu­ier­li­cher Praxis in einer Einrichtung. Anders als bei einem Praktikum sind Studierende über die gesam­te Studienzeit bei Ihnen tätig. Mit wach­sen­der Verantwortung und ech­tem Beitrag zur Arbeit Ihrer Einrichtung. Anders als bei einer klas­si­schen Ausbildung erwer­ben die Absolvent:innen einen voll­wer­ti­gen Hochschulabschluss mit staat­li­cher Anerkennung.

Die Studierenden wech­seln wöchent­lich zwi­schen Hochschule und Praxis. An min­des­tens zwei Tagen pro Woche (mind. 16 Stunden) sind sie in Ihrer Einrichtung tätig — das lässt sich auf bis zu 20 Stunden erwei­tern. Die übri­gen Tage ver­brin­gen sie an der Humanistischen Hochschule Berlin. Dieser Rhythmus bleibt über das gesam­te Studium sta­bil und plan­bar.

Sie stel­len eine fach­lich qua­li­fi­zier­te Person als Anleitung zur Verfügung und beglei­ten die Studierenden im Alltag. Das erfor­dert kei­ne sepa­ra­te Stelle, son­dern lässt sich in bestehen­de Strukturen inte­grie­ren. Die Hochschule unter­stützt Sie bei Fragen und beglei­tet den Prozess.

Die Anleitung erfolgt durch Personen, die die staat­li­che Anerkennung als Sozialarbeiter: in besit­zen, und ver­gleich­bar qua­li­fi­zier­te Fachkräfte, die – in bei­den Fällen – jeweils eine min­des­tens zwei­jäh­ri­ge haupt­be­ruf­li­che Vollzeittätigkeit oder eine ent­spre­chend län­ge­re Teilzeittätigkeit in den jewei­li­gen Tätigkeitsfeldern nach staat­li­cher Anerkennung oder Berufsabschluss nach­wei­sen kön­nen.

Zu Eignung & Voraussetzungen

Es gibt kei­ne Mindestgröße. Entscheidend ist, dass Sie einen qua­li­fi­zier­ten Praxisplatz mit fach­li­cher Begleitung anbie­ten kön­nen und die Studierenden sinn­voll in den Arbeitsalltag ein­ge­bun­den wer­den. Sowohl klei­ne freie Träger als auch gro­ße Organisationen kön­nen Praxispartner wer­den.

Nicht zwin­gend. Viele Einrichtungen machen mit der Praxispartnerschaft zum ers­ten Mal eine struk­tu­rier­te Nachwuchskooperation. Die Hochschule beglei­tet Sie dabei und steht für Fragen zur Verfügung. Im Beratungsgespräch klä­ren wir gemein­sam, was Ihr kon­kre­tes Setting braucht.

Ja. Die Humanistische Hochschule Berlin pflegt ein plu­ra­les Verständnis von Sozialer Arbeit und koope­riert mit Trägern unter­schied­li­cher Ausrichtung, solan­ge die fach­li­chen Standards der Praxisbegleitung gewähr­leis­tet sind.

Zu Kosten & Finanzierung

Die monat­li­chen Studiengebühren betra­gen 490 €, über 42 Monate ergibt das ca. 20.580 € gesamt. Hinzu kommt eine indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Vergütung für die Studierenden, die sich an übli­chen Einstiegsvergütungen in der Sozialen Arbeit ori­en­tiert. Beide Kosten sind von Beginn an bekannt und plan­bar.

Das hängt von Ihrer Trägerschaft und Finanzierungsstruktur ab. Einige Träger finan­zie­ren dua­le Studienplätze über bestehen­de Personalbudgets, ande­re prü­fen Fördermöglichkeiten über öffent­li­che oder kirch­li­che Refinanzierungswege. Im Beratungsgespräch schau­en wir gemein­sam, wel­che Optionen für Ihre Einrichtung rea­lis­tisch sind.

Das ist eine berech­tig­te Frage, die wir im Beratungsgespräch indi­vi­du­ell bespre­chen. Die ver­trag­li­chen Regelungen klä­ren, wie in die­sem Fall mit geleis­te­ten Zahlungen und dem Beschäftigungsverhältnis umge­gan­gen wird. Abbrüche sind die Ausnahme, aber kein Szenario, das wir unter den Tisch keh­ren.

Zu den Studierenden

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie brin­gen eige­ne Kandidat:innen mit — etwa Mitarbeitende, die Sie schon ken­nen und ger­ne im dua­len Studium sehen wür­den — oder wir unter­stüt­zen Sie aktiv bei der Suche nach geeig­ne­ten Bewerber:innen.

Ja, und das ist oft ein gro­ßer Vorteil. Wenn Sie jeman­den aus Ihrem Umfeld ken­nen, der oder die gut zu Ihrer Einrichtung passt, kön­nen Sie die­se Person direkt ein­brin­gen. Das erhöht die Passgenauigkeit erheb­lich.

Auch das lässt sich nicht voll­stän­dig aus­schlie­ßen. Im Beratungsgespräch erläu­tern wir, wel­che Möglichkeiten es in sol­chen Situationen gibt, sowohl auf ver­trag­li­cher Ebene als auch mit Blick auf eine Vermittlung inner­halb des Partnernetzwerks.

Zum Abschluss & zur Übernahme

Nein. Es gibt kei­ne recht­li­che Verpflichtung zur Übernahme, aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie es wol­len. Wer drei Jahre lang in Ihrer Einrichtung gear­bei­tet, Ihre Klientel ken­nen­ge­lernt und Ihre Werte ver­in­ner­licht hat, ist sel­ten eine Person, die man zie­hen lässt.

Den Bachelor of Arts (B.A.) in Sozialer Arbeit sowie die staat­li­che Anerkennung als Sozialarbeiter:in / Sozialpädagog:in. Das ist der voll­wer­ti­ge berufs­qua­li­fi­zie­ren­de Abschluss — nicht ver­gleich­bar mit einem Zertifikat oder einer Teilqualifikation.

Die Inhalte des Studiums sind durch die Hochschule defi­niert. Was Sie gestal­ten, ist der Praxisanteil: Einsatzfelder, Aufgabenbereiche und the­ma­ti­sche Schwerpunkte kön­nen Sie auf Ihre Einrichtung und Ihre Arbeit abstim­men.

(c) Konstantin Börner

Ihre Ansprechpartnerin

Strategische Partnerschaften

Katja Podehl