Stiften zur Förderung des Humanismus
Humanismus Stiftung Berlin
Unter dem Dach der Humanismus Stiftung Berlin haben wir einen Zukunftsfonds für die Hochschule eingerichtet. Hier wird Ihr Geld langfristig als Teil des Stiftungsvermögens angelegt und kann daher jedes Jahr erneut Erträge abwerfen, aus denen die Hochschule gefördert wird. Da das Stiftungskapital grundsätzlich nicht angetastet werden darf, wirkt Ihre Zustiftung auch noch weit über die eigene Lebenszeit hinaus.
Die Humanismus Stiftung Berlin wurde im Jahr 2006 gegründet. Sie finanziert ihre Arbeit ausschließlich durch Zustiftungen, Erbschaften, Spenden und über die Erträge aus dem Stiftungskapital. Durch jährliche Ausschüttungen soll langfristig die Hochschulentwicklung gesichert werden.
Die Humanismus Stiftung Berlin ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Sie arbeitet nach den Grundsätzen guter Stiftungspraxis.
Sie möchten Stifter werden?
Zustiftungen sind ab 2.500 Euro möglich. Wenn Sie in den Hochschulfonds der Humanismus Stiftung Berlin zustiften wollen, schreiben Sie bitte in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung “Zustiftung Hochschule”.
Spendenkonto Humanismus Stiftung Berlin
HypoVereinsbank
IBAN DE76 1002 0890 0601 9645 89
Verwendungszweck: Zustiftung Hochschule
Bei einem großen Vermögen bieten wir die Errichtung einer Namensstiftung unter Ihrem Namen an. Wir beraten Sie unter 030 — 61 39 04 81 und info@humanismus-stiftung.de.
Fragen zum Stiften
Sie können Stifter:in werden, indem Sie mindestens 2.500 Euro in das Stiftungskapital der Humanismus Stiftung Berlin geben.
Ihre Zustiftung wird in den Stiftungsfonds der Hochschule angelegt. Sprechen Sie uns dazu an oder geben Sie im Verwendungszweck “Zustiftung Hochschule” an. Die Stiftung legt Ihre Zustiftung unter Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Kriterien gewinnbringend an. Die Erträge schüttet die Humanismus Stiftung Berlin einmal jährlich an die Humanistische Hochschule aus.
Wollen Sie gerne eine größere Summe einbringen und persönlicher fördern? Hier bietet sich eine Namensstiftung unter dem Dach der Humanismus Stiftung Berlin an. Ihr Name bleibt so eng mit der Hochschule verbunden. Namensstiftungen können ab einer Zuwendung von 10.000 Euro realisiert werden.
Über die Erträge Ihrer persönlichen Namensstiftung berichten wir Ihnen einmal im Jahr. Die Erträge errechnen sich entsprechend dem Anteil Ihrer Zustiftung am gesamten Vermögen der Humanismus Stiftung Berlin. Wir erläutern Ihnen welche Projekte wir dank Ihrer Zuwendung fördern konnten bzw. planen.
Der Stifterkreis vereint alle Menschen, die in das Stiftungskapital investiert haben. Einmal im Jahr erhalten Sie die Stiftungsinformationen über die aktuellen Entwicklungen und werden zu den exklusiven Treffen des Stifterkreises eingeladen.
Sie können die Humanistische Hochschule Berlin im Testament bedenken. Dazu reicht die genaue Nennung unserer Hochschule inklusive der Anschrift unserer Geschäftsstelle. Weitere Angaben sind nicht notwendig.
Möglichkeiten zum gemeinnützigen Vererben:
- Vermächtnis: Sie können ein Vermächtnis aussetzen. In diesem Fall trägt der:die von Ihnen eingesetzte Erb:in dafür Sorge, dass die von
Ihnen angedachte Testamentsspende nach Ihrem Tod der Hochschule zufließt. - Erbe: Sie können die Humanistische Hochschule Berlin als Erben in Ihrem Testament einsetzen. Als Erben kümmern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass.
Viele Menschen engagieren sich in Stiftungen, weil sie dabei sicher sein können, langfristig und nachhaltig etwas für das Gemeinwohl zu tun. Die Humanismus Stiftung Berlin verpflichtet sich, das ihnen anvertraute Vermögen sicher anzulegen, damit es auch noch in ferner Zukunft Erträge erwirtschaftet, aus denen die Hochschulentwicklung finanziert werden kann. Werden Sie Teil unseres Stifter:innenkreises!
Prof. Jörg Soller
Ihr Testament für eine humanistische Gesellschaft
Erbschaft, Testament, Nachlass
Um die Humanistische Hochschule Berlin im Testament zu bedenken, reicht die genaue Nennung unserer Hochschule inklusive der Anschrift unserer Geschäftsstelle:
Humanistische Hochschule Berlin KdöR
Grabbeallee 36–40
13156 Berlin
Weitere Angaben sind nicht notwendig.
Wir beraten Sie
Rey Krentz berät Sie gern in einem persönlichen Gespräch wie Sie die Humanistische Hochschule Berlin in Ihrem Testament berücksichtigen können. E‑Mail: r.krentz@humanistische-hochschule-berlin.de oder mobil unter 0176 57 88 08 03.
Fragen zum Vererben
Niemand ist verpflichtet, ein Testament aufzusetzen. Liegt keine testamentarische Verfügung vor, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass ausschließlich Blutsverwandte und Eheleute gesetzliche Erben sein können. Weder unverheiratete Lebenspartner:innen, noch Freund:innen, noch gemeinnützige Verbände werden bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt.
Sie können die Humanistische Hochschule als Alleinerben, mit anderen gemeinsam als Miterben oder als Vermächtnisnehmer einsetzen.
Möglichkeiten zum gemeinnützigen Vererben:
- Vermächtnis: Sie können ein Vermächtnis aussetzen. In diesem Fall trägt der:die von Ihnen eingesetzte Erb:in dafür Sorge, dass die von Ihnen angedachte Testamentsspende nach Ihrem Tod der Hochschule zufließt.
- Erbe: Sie können die Humanistische Hochschule Berlin als Erben in Ihrem Testament einsetzen. Als Erben kümmern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass.
Das Aussetzen eines Vermächtnisses ist auch ein häufig gewählter Weg, eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise die Humanistische Hochschule zu bedenken. Sie setzen uns damit zwar nicht als Ihren Erben ein, lassen einem guten Zweck aber dennoch einen Teil Ihres Nachlasses zufließen. Dies kann eine bestimmte Geldsumme oder ein Wertgegenstand sein.
Der Vermächtnisnehmer gehört rechtlich nicht zu Ihren Erb:innen. Er oder sie hat gegenüber den Erb:innen nach Ihrem Tod allerdings einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten.
Grundsätzlich haben Sie beim Testament zwei Möglichkeiten: Sie können es eigenhändig erstellen oder sich dabei durch eine_n Notar:in unterstützen lassen. Die letztgenannte Form wird auch öffentliches Testament genannt. Das eigenhändige Testament können Sie jederzeit am heimischen Schreibtisch verfassen. Im Unterschied zu anderen Willenserklärungen ist es zwingend notwendig, dass es von Anfang bis Ende leserlich per Hand geschrieben ist. Die Verwendung von Schreibmaschine oder Computer führt zur Ungültigkeit Ihres Testaments! Weiterhin muss es mit vollem Namen unterschrieben sein und es sollte zur Vermeidung von Unklarheiten unbedingt auch Datum und Ort enthalten.
Verwenden Sie am besten die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Schreiben Sie alles vom ersten bis zum letzten Wort mit eigener Hand. Unterzeichnen Sie das Testament mit Ort, Datum und vollständigem Vor- und Nachnamen. Ein eigenhändig aufgesetztes Testament kann indes bei der Formulierung erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Unklare oder lückenhafte Anordnungen in Ihrem letzten Willen können nach Ihrem Tod zu langwierigen Auseinandersetzungen unter Ihren Erb:innen führen. Beim geringsten Zweifel, ob Sie Ihren Willen auch wirklich klar und unzweideutig im Testament wiedergeben können, empfiehlt es sich, notariellen Rat einzuholen.
Haben Sie selbst geerbt und leiten Sie Geld oder Sachwerte innerhalb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation weiter, wird Ihnen für den entsprechenden Betrag die Erbschaftssteuer erlassen.
Ihre Testamentsspende setzen wir für den Aufbau des Hochschulcampus und dessen Sicherung ein. Testamentarische Zuwendungen unterstützen direkt unsere aktuelle Hochschularbeit. Und wir können sie bei Bedarf aber auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden. Damit wirken sie bis weit in die Zukunft und sichern langfristig die Bildung, Lehre und Forschung an der Humanistischen Hochschule Berlin.
Ihre Ansprechpartnerin
Philanthropie & Partnerschaften
Rey Stefanie Krentz, Director Philanthropie & Partnerschaften & Vorständin Humanismus Stiftung Berlin