Stiften & Vererben

Unterstützen Sie lang­fris­tig den Hochschulaufbau auch in der Zukunft

Prof. Dr. Jörg Soller, Stifter und Leiter des Stifterkreises

Stiften zur Förderung des Humanismus

Humanismus Stiftung Berlin

Unter dem Dach der Humanismus Stiftung Berlin haben wir einen Zukunftsfonds für die Hochschule ein­ge­rich­tet. Hier wird Ihr Geld lang­fris­tig als Teil des Stiftungsvermögens ange­legt und kann daher jedes Jahr erneut Erträge abwer­fen, aus denen die Hochschule geför­dert wird. Da das Stiftungskapital grund­sätz­lich nicht ange­tas­tet wer­den darf, wirkt Ihre Zustiftung auch noch weit über die eige­ne Lebenszeit hin­aus.

Die Humanismus Stiftung Berlin wur­de im Jahr 2006 gegrün­det. Sie finan­ziert ihre Arbeit aus­schließ­lich durch Zustiftungen, Erbschaften, Spenden und über die Erträge aus dem Stiftungskapital. Durch jähr­li­che Ausschüttungen soll lang­fris­tig die Hochschulentwicklung gesi­chert wer­den. 

Die Humanismus Stiftung Berlin ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Sie arbei­tet nach den Grundsätzen guter Stiftungspraxis.

Sie möch­ten Stifter wer­den?
Zustiftungen sind ab 2.500 Euro mög­lich. Wenn Sie in den Hochschulfonds der Humanismus Stiftung Berlin zustif­ten wol­len, schrei­ben Sie bit­te in den Verwendungszweck Ihrer Überweisung “Zustiftung Hochschule”.

Spendenkonto Humanismus Stiftung Berlin
HypoVereinsbank
IBAN DE76 1002 0890 0601 9645 89
Verwendungszweck: Zustiftung Hochschule

Bei einem gro­ßen Vermögen bie­ten wir die Errichtung einer Namensstiftung unter Ihrem Namen an. Wir bera­ten Sie unter 030 — 61 39 04 81 und info@humanismus-stiftung.de.

Möglichkeiten für Ihr Engagement

Fragen zum Stiften

Sie kön­nen Stifter:in  wer­den, indem Sie min­des­tens 2.500 Euro in das Stiftungskapital der Humanismus Stiftung Berlin geben.

Ihre Zustiftung wird in den Stiftungsfonds der Hochschule ange­legt. Sprechen Sie uns dazu an oder geben Sie im Verwendungszweck “Zustiftung Hochschule” an. Die Stiftung legt Ihre Zustiftung unter Berücksichtigung ethi­scher, sozia­ler und öko­lo­gi­scher Kriterien gewinn­brin­gend an. Die Erträge schüt­tet die Humanismus Stiftung Berlin ein­mal jähr­lich an die Humanistische Hochschule aus.

Wollen Sie ger­ne eine grö­ße­re Summe ein­brin­gen und per­sön­li­cher för­dern? Hier bie­tet sich eine Namensstiftung unter dem Dach der Humanismus Stiftung Berlin an. Ihr Name bleibt so eng mit der Hochschule ver­bun­den. Namensstiftungen kön­nen ab einer Zuwendung von 10.000 Euro rea­li­siert wer­den.

Über die Erträge Ihrer per­sön­li­chen Namensstiftung berich­ten wir Ihnen ein­mal im Jahr. Die Erträge errech­nen sich ent­spre­chend dem Anteil Ihrer Zustiftung am gesam­ten Vermögen der Humanismus Stiftung Berlin. Wir erläu­tern Ihnen wel­che Projekte wir dank Ihrer Zuwendung för­dern konn­ten bzw. pla­nen.

Der Stifterkreis ver­eint alle Menschen, die in das Stiftungskapital inves­tiert haben. Einmal im Jahr erhal­ten Sie die Stiftungsinformationen über die aktu­el­len Entwicklungen und wer­den zu den exklu­si­ven Treffen des Stifterkreises ein­ge­la­den.

Sie kön­nen die Humanistische Hochschule Berlin im Testament beden­ken. Dazu reicht die genaue Nennung unse­rer Hochschule inklu­si­ve der Anschrift unse­rer Geschäftsstelle. Weitere Angaben sind nicht not­wen­dig.

Möglichkeiten zum gemein­nüt­zi­gen Vererben:

  • Vermächtnis: Sie kön­nen ein Vermächtnis aus­set­zen. In die­sem Fall trägt der:die von Ihnen ein­ge­setz­te Erb:in dafür Sorge, dass die von
    Ihnen ange­dach­te Testamentsspende nach Ihrem Tod der Hochschule zufließt.
  • Erbe: Sie kön­nen die Humanistische Hochschule Berlin als Erben in Ihrem Testament ein­set­zen. Als Erben küm­mern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass.

Viele Menschen enga­gie­ren sich in Stiftungen, weil sie dabei sicher sein kön­nen, lang­fris­tig und nach­hal­tig etwas für das Gemeinwohl zu tun. Die Humanismus Stiftung Berlin ver­pflich­tet sich, das ihnen anver­trau­te Vermögen sicher anzu­le­gen, damit es auch noch in fer­ner Zukunft Erträge erwirt­schaf­tet, aus denen die Hochschulentwicklung finan­ziert wer­den kann. Werden Sie Teil unse­res Stifter:innenkreises!

Ihr Testament für eine huma­nis­ti­sche Gesellschaft

Erbschaft, Testament, Nachlass

Mit einer Testamentsspende an die Humanistische Hochschule Berlin inves­tie­ren Sie in die Zukunft. Sie för­dern Bildung und Wissenschaft und ermög­li­chen jun­gen Menschen die Gestaltung einer wer­te­ori­en­tier­ten, huma­nis­ti­schen Gesellschaft.
 
Als gemein­nüt­zi­ge Institution ist die Humanistische Hochschule Berlin von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Nachlass kommt daher voll­stän­dig der Förderung von Studium, Forschung und huma­nis­ti­scher Bildung zugu­te. So hin­ter­las­sen Sie blei­ben­de Wirkung und tra­gen dazu bei, Zukunftschancen zu schaf­fen und ver­ant­wor­tungs­vol­les Denken für kom­men­de Generationen zu stär­ken.
 
Nennung im Testament

Um die Humanistische Hochschule Berlin im Testament zu beden­ken, reicht die genaue Nennung unse­rer Hochschule inklu­si­ve der Anschrift unse­rer Geschäftsstelle:

Humanistische Hochschule Berlin KdöR
Grabbeallee 36–40
13156 Berlin

Weitere Angaben sind nicht not­wen­dig.

Wir bera­ten Sie
Rey Krentz berät Sie gern in einem per­sön­li­chen Gespräch wie Sie die Humanistische Hochschule Berlin in Ihrem Testament berück­sich­ti­gen kön­nen. E‑Mail: r.krentz@humanistische-hochschule-berlin.de oder mobil unter 0176 57 88 08 03.

Möglichkeiten für Ihr Engagement

Fragen zum Vererben

Niemand ist ver­pflich­tet, ein Testament auf­zu­set­zen. Liegt kei­ne tes­ta­men­ta­ri­sche Verfügung vor, greift die soge­nann­te gesetz­li­che Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass aus­schließ­lich Blutsverwandte und Eheleute gesetz­li­che Erben sein kön­nen. Weder unver­hei­ra­te­te Lebenspartner:innen, noch Freund:innen, noch gemein­nüt­zi­ge Verbände wer­den bei der gesetz­li­chen Erbfolge berück­sich­tigt.

Sie kön­nen die Humanistische Hochschule als Alleinerben, mit ande­ren gemein­sam als Miterben oder als Vermächtnisnehmer ein­set­zen.

Möglichkeiten zum gemein­nüt­zi­gen Vererben:

  • Vermächtnis: Sie kön­nen ein Vermächtnis aus­set­zen. In die­sem Fall trägt der:die von Ihnen ein­ge­setz­te Erb:in dafür Sorge, dass die von Ihnen ange­dach­te Testamentsspende nach Ihrem Tod der Hochschule zufließt.
  • Erbe: Sie kön­nen die Humanistische Hochschule Berlin als Erben in Ihrem Testament ein­set­zen. Als Erben küm­mern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass.

Das Aussetzen eines Vermächtnisses ist auch ein häu­fig gewähl­ter Weg, eine gemein­nüt­zi­ge Organisation wie bei­spiels­wei­se die Humanistische Hochschule zu beden­ken. Sie set­zen uns damit zwar nicht als Ihren Erben ein, las­sen einem guten Zweck aber den­noch einen Teil Ihres Nachlasses zuflie­ßen. Dies kann eine bestimm­te Geldsumme oder ein Wertgegenstand sein.

Der Vermächtnisnehmer gehört recht­lich nicht zu Ihren Erb:innen. Er oder sie hat gegen­über den Erb:innen nach Ihrem Tod aller­dings einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten.

Grundsätzlich haben Sie beim Testament zwei Möglichkeiten: Sie kön­nen es eigen­hän­dig erstel­len oder sich dabei durch eine_n Notar:in unter­stüt­zen las­sen. Die letzt­ge­nann­te Form wird auch öffent­li­ches Testament genannt. Das eigen­hän­di­ge Testament kön­nen Sie jeder­zeit am hei­mi­schen Schreibtisch ver­fas­sen. Im Unterschied zu ande­ren Willenserklärungen ist es zwin­gend not­wen­dig, dass es von Anfang bis Ende leser­lich per Hand geschrie­ben ist. Die Verwendung von Schreibmaschine oder Computer führt zur Ungültigkeit Ihres Testaments! Weiterhin muss es mit vol­lem Namen unter­schrie­ben sein und es soll­te zur Vermeidung von Unklarheiten unbe­dingt auch Datum und Ort ent­hal­ten.

Verwenden Sie am bes­ten die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letz­ter Wille“. Schreiben Sie alles vom ers­ten bis zum letz­ten Wort mit eige­ner Hand. Unterzeichnen Sie das Testament mit Ort, Datum und voll­stän­di­gem Vor- und Nachnamen. Ein eigen­hän­dig auf­ge­setz­tes Testament kann indes bei der Formulierung erheb­li­che Schwierigkeiten berei­ten. Unklare oder lücken­haf­te Anordnungen in Ihrem letz­ten Willen kön­nen nach Ihrem Tod zu lang­wie­ri­gen Auseinandersetzungen unter Ihren Erb:innen füh­ren. Beim gerings­ten Zweifel, ob Sie Ihren Willen auch wirk­lich klar und unzwei­deu­tig im Testament wie­der­ge­ben kön­nen, emp­fiehlt es sich, nota­ri­el­len Rat ein­zu­ho­len.

Haben Sie selbst geerbt und lei­ten Sie Geld oder Sachwerte inner­halb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine gemein­nüt­zi­ge Organisation wei­ter, wird Ihnen für den ent­spre­chen­den Betrag die Erbschaftssteuer erlas­sen.

Ihre Testamentsspende set­zen wir für den Aufbau des Hochschulcampus und des­sen Sicherung ein. Testamentarische Zuwendungen unter­stüt­zen direkt unse­re aktu­el­le Hochschularbeit. Und wir kön­nen sie bei Bedarf aber auch erst zu einem deut­lich spä­te­ren Zeitpunkt ver­wen­den. Damit wir­ken sie bis weit in die Zukunft und sichern lang­fris­tig die Bildung, Lehre und Forschung an der Humanistischen Hochschule Berlin.

Stefanie Krentz

Ihre Ansprechpartnerin

Philanthropie & Partnerschaften

Rey Stefanie Krentz, Director Philanthropie & Partnerschaften & Vorständin Humanismus Stiftung Berlin