Finanzierungsmöglichkeiten

Wie finanziere ich mein Studium

Studieren für alle ermög­li­chen

Studienfinanzierung: Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Studium ist eine Investition in die Zukunft, bringt aber oft finan­zi­el­le Herausforderungen mit sich. Die Humanistische Hochschule Berlin erhebt Studiengebühren, weil sie nur in gerin­gem Umfang und befris­tet öffent­li­che Mittel erhält. Sie muss des­halb einen Teil ihrer lau­fen­den Kosten über Studiengebühren finan­zie­ren.

Die gute Nachricht: In Deutschland gibt es ver­schie­de­ne Möglichkeiten, die Studienzeit zu finan­zie­ren. Je nach per­sön­li­cher Situation kom­men staat­li­che Förderungen, Stipendien, Kredite oder zusätz­li­che Einnahmequellen infra­ge.

Im Folgenden fin­den Sie eine Auswahl an Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende. Die dar­ge­stell­ten Punkte die­nen der Orientierung und bie­ten einen Überblick über zen­tra­le Aspekte, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

BAföG (Staatliche Förderungs­möglichkeit)

Das Bundesausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) ist für vie­le Studierende die wich­tigs­te Finanzierungsquelle. Es unter­stützt Studierende im Bachelor- und Masterstudium, wenn bestimm­te Voraussetzungen erfüllt sind.

Bibliotheksregal mit Büchern

Eine Förderung ist unter ande­rem abhän­gig von:

  • der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus,
  • dem Alter bei Studienbeginn (in der Regel vor Vollendung des 45. Lebensjahres),
  • der Eignung für das gewähl­te Studium,
  • den finan­zi­el­len Verhältnissen der antrag­stel­len­den Person.

Auch vie­le EU-Bürger:innen, Menschen mit Daueraufenthaltsrecht sowie aner­kann­te Geflüchtete kön­nen grund­sätz­lich BAföG bezie­hen.

Die Förderungshöhe ist von diver­sen Faktoren abhän­gig. Seit der BAföG-Reform 2024 kön­nen Studierende maxi­mal bis zu 992 Euro monat­lich erhal­ten. Die tat­säch­li­che Höhe hängt jedoch von der indi­vi­du­el­len Lebenssituation und den Einkommensverhältnissen ab.

Ja, aber nur teil­wei­se.

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als grund­sätz­lich zins­lo­ses Darlehen gewährt. Zurückgezahlt wer­den muss des­halb nur der Darlehensanteil. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Aktuell beträgt die monat­li­che Rate 130 Euro, die vier­tel­jähr­lich fäl­lig wird. Für Personen, die erst­mals ab August 2019 BAföG erhal­ten haben, gilt zudem eine Rückzahlungsobergrenze von der­zeit 10.010 Euro bezie­hungs­wei­se maxi­mal 77 Raten. Unter bestimm­ten Voraussetzungen kann der tat­säch­lich zurück­zu­zah­len­de Betrag sogar gerin­ger aus­fal­len.

Gut zu wis­sen: Wer auch nach dem 4. Fachsemester geför­dert wer­den möch­te, muss einen Leistungsnachweis vor­le­gen.

Stipendien: Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss

Viele Studierende den­ken bei Stipendien aus­schließ­lich an Spitzenleistungen. Tatsächlich berück­sich­ti­gen vie­le Förderprogramme auch gesell­schaft­li­ches Engagement, beson­de­re Lebenswege oder finan­zi­el­le Herausforderungen.

Der größ­te Vorteil: Stipendien müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Allerdings sind Stipendiat:innen nicht BAföG-berech­tigt.

Student sitzt auf einer Wiese auf dem Campus
  • Deutsche Bildung (AG) – Studienförderung: Alternative zum BAföG
  • Dr. Arthur Pfungst Stiftung
  • Peter Fuld Stiftung
  • Roland Berger Stiftung
  • Stiftung Studienfonds OWL
  • Vodafone Stiftung

Speziell für sozia­le Studiengänge:

  • SBW Berlin Stipendium für Studiengänge im sozia­len Bereich

Suchseiten für  Stipendien

  • Bertha von Suttner Studienwerk: ver­gibt regel­mä­ßig (seit 2021) 10 Stipendien

Tipp: Prüfen Sie die Auswahlkriterien genau. Viele Stipendien rich­ten sich gezielt an Studierende mit bestimm­ten fach­li­chen Leistungen, gesell­schaft­li­chem Engagement oder beson­de­ren per­sön­li­chen Umständen.

Studienkredite und Bildungskredite

Wenn BAföG oder ein Stipendium nicht in Frage kom­men, kön­nen Kredite eine wei­te­re Finanzierungsmöglichkeit sein. Dabei lohnt es sich, die ver­schie­de­nen Modelle sorg­fäl­tig zu ver­glei­chen.

Holzbuchstaben bilden das Wort FUTURE

Der Bildungskredit wird über das Bundesverwaltungsamt bean­tragt und rich­tet sich vor allem an Studierende in fort­ge­schrit­te­nen Studienphasen.

Vorteile:

  • Einkommen und Vermögen spie­len kei­ne Rolle.
  • Monatliche Auszahlungen zwi­schen 100 und 300 Euro sind mög­lich.
  • Die Förderung kann bis zu 24 Monate lang gezahlt wer­den.
  • Eine ein­ma­li­ge Auszahlung ist eben­falls mög­lich.

Der KfW-Studienkredit steht vie­len Studierenden offen und bie­tet monat­li­che Auszahlungen zwi­schen 100 und 650 Euro. Die Zinsen sind jedoch varia­bel und soll­ten bei der Planung unbe­dingt berück­sich­tigt wer­den.

Bildungsfonds funk­tio­nie­ren anders als klas­si­sche Kredite. Die spä­te­re Rückzahlung hängt häu­fig vom Einkommen nach dem Studium ab. In bestimm­ten Fällen kann die Rückzahlung sogar redu­ziert oder pau­siert wer­den.

Wichtig: Lesen Sie die Vertragsbedingungen immer sorg­fäl­tig. Höhe, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten unter­schei­den sich je nach Anbieter erheb­lich.

Weitere Finanzierungs
möglichkeiten

Nicht jede Unterstützung muss direkt aus einem Förderprogramm kom­men. Oft lässt sich die Studienfinanzierung durch meh­re­re Bausteine kom­bi­nie­ren.

Studierende auf einer Treppe schauen in einen Laptop

Studierende haben grund­sätz­lich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Seit Januar 2026 beträgt die­ses 259 Euro pro Monat.

Eltern sind unter bestimm­ten Voraussetzungen unter­halts­pflich­tig. Die kon­kre­te Höhe hängt von der indi­vi­du­el­len fami­liä­ren Situation ab.

Viele Studierende finan­zie­ren einen Teil ihres Lebensunterhalts durch einen Nebenjob. Besonders beliebt sind:

  • stu­den­ti­sche Hilfskraftstellen (SHK)
  • Werkstudententätigkeiten
  • stu­den­ti­sche Aushilfsjobs

Ein Nebenjob kann grund­sätz­lich auch mit BAföG kom­bi­niert wer­den. Allerdings soll­ten die gel­ten­den Einkommensgrenzen beach­tet wer­den, da ein zu hohes Einkommen die Förderung redu­zie­ren kann. 

Unser Tipp

Beginnen Sie Ihre Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten immer mit den Optionen, die spä­ter nicht zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen: BAföG, Stipendien, Kindergeld und mög­li­che Unterhaltsansprüche. Erst wenn die­se Möglichkeiten nicht aus­rei­chen, soll­ten Studienkredite oder Bildungsfonds in Betracht gezo­gen wer­den. So las­sen sich finan­zi­el­le Belastungen nach dem Studium mög­lichst gering hal­ten.