Teilnahme- und Stornobedingungen der Weiterbildungsschool

  • Vertragsabschluss und Kostenpflicht
    Mit Ihrer Anmeldung wer­den Sie gegen­über der Humanistischen Hochschule Berlin (HHB) Vertragspartei. Sie sind somit ver­pflich­tet, die ent­stan­de­nen Kursgebühren zu tra­gen. Eine mög­li­che Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber klä­ren Sie bit­te direkt mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten.

Die HHB erhält Ihre Anmeldung und prüft zunächst, ob für Sie noch ein frei­er Veranstaltungsplatz ver­füg­bar ist und, ob Sie die ggf. not­wen­di­gen Voraussetzungen erfül­len. In die­sem Fall erhal­ten Sie eine Anmeldebestätigung, und der Vertrag kommt damit zustan­de.

Sollte kein frei­er Veranstaltungsplatz ver­füg­bar sein, wer­den Sie infor­miert, dass Sie – sofern Sie kei­ne gegen­tei­li­ge Mitteilung machen – auf die Warteliste auf­ge­nom­men wer­den. Ein Nachrücken kann Ihnen bis ein­schließ­lich des Tages vor der Veranstaltung mit­ge­teilt wer­den, sofern Sie hier­zu nichts ande­res ange­ben.

Absage und Verlegung durch die HHB
Wir bit­ten um Ihr Verständnis, dass sich die HHB eine kurz­fris­ti­ge Absage oder Verlegung des Kurses vor­be­hal­ten muss. In die­sem Fall wer­den Sie unver­züg­lich infor­miert.

Eine Absage kann ins­be­son­de­re erfol­gen bei Ausfall der Kursleitung oder von Dozent:innen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl oder bei tech­ni­scher Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort. Bereits gezahl­te Gebühren wer­den nach einer end­gül­ti­gen Absage selbst­ver­ständ­lich zurück­er­stat­tet.

Muss eine Veranstaltung ver­legt wer­den, wer­den Sie unver­züg­lich über den neu­en Tagungsort bzw. den neu­en Termin infor­miert. Sollte die Verlegung für Sie unzu­mut­bar sein, steht Ihnen ein Rücktrittsrecht zu. Ein Wechsel der Kursleitung oder von Dozent:innen stellt weder einen Absagegrund für die HHB noch einen Rücktritts- bzw. Kündigungsgrund für Teilnehmende dar.

Teilnahmegebühr und Zahlungsverzug
Mit Zugang der Rechnung oder einer gleich­wer­ti­gen Zahlungsaufforderung für die jewei­li­ge Veranstaltung ist die voll­stän­di­ge Teilnahmegebühr fäl­lig. Bitte über­wei­sen Sie die Gebühren unmit­tel­bar nach Erhalt der Rechnung inner­halb der ange­ge­be­nen Zahlungsfrist. Bei Veranstaltungsreihen kann in Ausnahmefällen eine Zahlung in Teilbeträgen ver­ein­bart wer­den.

Die ent­hal­te­nen Leistungen ent­neh­men Sie bit­te den Einzelausschreibungen.

Sie gera­ten in Zahlungsverzug, wenn Sie die gesetz­te Zahlungsfrist unge­nutzt ver­strei­chen las­sen, spä­tes­tens jedoch, wenn die Zahlung nicht inner­halb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung erfolgt.

Ermäßigungen
Ermäßigte Preise gel­ten für Mitglieder der Humanistischen Hochschule Berlin sowie für Mitarbeiter:innen und Mitglieder der Humanistischen Landes- und Regionalverbände.

Stornierung/Rücktritt
Die Stornierung bedarf der Schriftform und muss gegen­über der HHB erklärt wer­den. Telefonische Stornierungen sind nicht aus­rei­chend.

Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber die Anmeldung gemein­sam vor­ge­nom­men haben und eine Partei den Rücktritt erklärt, wirkt die­ser für die Anmeldung ins­ge­samt. Durch eine umge­hen­de erneu­te Anmeldung kön­nen Sie Ihren Platz auf eige­ne Kosten sichern.

Eine Stornierung von ein­tei­li­gen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen ist grund­sätz­lich mög­lich:

  • Bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kos­ten­frei. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Mitteilung bei der HHB.

  • Bei spä­te­rer Stornierung:

    • Vom 27. bis 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn (bzw. ers­ten Teil einer Veranstaltungsreihe): 50 % der Kursgebühr

    • Ab 1 Tag vor dem Starttermin und am Veranstaltungstag: 100 % der Kursgebühr

Sollten Sie von der Warteliste nach­rü­cken oder eine Ersatzperson benen­nen, ent­ste­hen kei­ne Kosten.

Bei Veranstaltungsreihen ist die Stornierung ein­zel­ner Teile nicht mög­lich, da die Reihe als Einheit gebucht wur­de.

Außerordentliche Kündigung
Bei Veranstaltungsreihen mit ver­ein­bar­ter Teilzahlung kann die HHB bei Zahlungsverzug von zwei Teilrechnungen ein außer­or­dent­li­ches Kündigungsrecht aus­üben. In die­sem Fall sind Sie von der wei­te­ren Teilnahme aus­ge­schlos­sen, und die HHB behält sich vor, ent­stan­de­ne Kosten und Verdienstausfälle als Schadensersatz gel­tend zu machen.

Bescheinigungen und Zertifikate
Informationen zu Bescheinigungen und Zertifikaten ent­neh­men Sie bit­te den Einzelausschreibungen.

Zurückbehaltungsrecht
Die HHB behält sich das Recht vor, Teilnahmebestätigungen, Zertifikate oder sons­ti­ge Nachweise zurück­zu­be­hal­ten, bis sämt­li­che Verbindlichkeiten Ihrerseits begli­chen sind.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung die­ser Teilnahmebedingungen unwirk­sam sein, bleibt die Wirksamkeit der übri­gen Regelungen unbe­rührt.