Vererben
Mit Ihrem Testament können Sie die Hochschulentwicklung nachhaltig mitgestalten
Ihr Testament für eine humanistische Gesellschaft
Erbschaft, Testament, Nachlass
Durch Ihr Testament können Sie nicht nur die Zukunft Ihrer Angehörigen sichern. Parallel können Sie auch ideelle Zwecke fördern. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Das heißt, Ihre Testamentsspende fließt ungeschmälert der humanistischen Bildung zu und sichert die Zukunft nachfolgender Generationen. Somit können Sie Ihre Werte und Überzeugungen weitergeben, die auch Ihr Leben geprägt und mit Sinn erfüllt haben.
Wir beraten Sie
Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch wie Sie die Humanistische Hochschule Berlin in Ihrem Testament berücksichtigen können. Nutzen Sie gern das Kontaktformular unten oder rufen Sie direkt an.
Gratis Ratgeber bestellen
Unser gemeinsamer Ratgeber mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg und der Humanismus Stiftung Berlin beantwortet all Ihre Fragen zur Testamentsgestaltung und Nachlassregelung. Hier können Sie den Ratgeber kostenlos bestellen.
Nennung im Testament
Um die Humanistische Hochschule Berlin im Testament zu bedenken, reicht die genaue Nennung unserer Hochschule inklusive der Anschrift unserer Geschäftsstelle: Humanistische Hochschule Berlin KdöR, Wallstraße 61–65, 10179 Berlin. Weitere Angaben sind nicht notwendig.
Möglichkeiten zum gemeinnützigen Vererben:
- Vermächtnis: Sie können ein Vermächtnis aussetzen. In diesem Fall
trägt der_die von Ihnen eingesetzte Erb:in dafür Sorge, dass die von
Ihnen angedachte Testamentsspende nach Ihrem Tod der Hochschule zufließt. - Erbe: Sie können die Humanistische Hochschule Berlin als Erben in Ihrem Testament einsetzen. Als Erben kümmern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass.
Die Frage, was bleibt, wenn wir gehen, beschäftigt viele Menschen. Wie kann ich die Werte und Überzeugungen weitergeben, die mein Dasein geprägt haben? Gemeinsam mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg sind wir gerne bereit, Ihr:e Ansprechpartner:innen zu sein, wenn Sie alleine leben oder diese Pflichten keinem aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis übertragen wollen.
Stefanie Krentz, Director Philanthropie & Partnerschaften
Fragen zum Vererben
Niemand ist verpflichtet, ein Testament aufzusetzen. Liegt keine testamentarische Verfügung vor, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass ausschließlich Blutsverwandte und Eheleute gesetzliche Erben sein können. Weder unverheiratete Lebenspartner:innen, noch Freund:innen, noch gemeinnützige Verbände werden bei der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt.
Sie können die Humanistische Hochschule als Alleinerben, mit anderen gemeinsam als Miterben oder als Vermächtnisnehmer einsetzen.
Das Aussetzen eines Vermächtnisses ist auch ein häufig gewählter Weg, eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise die Humanistische Hochschule zu bedenken. Sie setzen uns damit zwar nicht als Ihren Erben ein, lassen einem guten Zweck aber dennoch einen Teil Ihres Nachlasses zufließen. Dies kann eine bestimmte Geldsumme oder ein Wertgegenstand sein.
Der Vermächtnisnehmer gehört rechtlich nicht zu Ihren Erb:innen. Er oder sie hat gegenüber den Erb:innen nach Ihrem Tod allerdings einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten.
Grundsätzlich haben Sie beim Testament zwei Möglichkeiten: Sie können es eigenhändig erstellen oder sich dabei durch eine_n Notar:in unterstützen lassen. Die letztgenannte Form wird auch öffentliches Testament genannt. Das eigenhändige Testament können Sie jederzeit am heimischen Schreibtisch verfassen. Im Unterschied zu anderen Willenserklärungen ist es zwingend notwendig, dass es von Anfang bis Ende leserlich per Hand geschrieben ist. Die Verwendung von Schreibmaschine oder Computer führt zur Ungültigkeit Ihres Testaments! Weiterhin muss es mit vollem Namen unterschrieben sein und es sollte zur Vermeidung von Unklarheiten unbedingt auch Datum und Ort enthalten.
Verwenden Sie am besten die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Schreiben Sie alles vom ersten bis zum letzten Wort mit eigener Hand. Unterzeichnen Sie das Testament mit Ort, Datum und vollständigem Vor- und Nachnamen. Ein eigenhändig aufgesetztes Testament kann indes bei der Formulierung erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Unklare oder lückenhafte Anordnungen in Ihrem letzten Willen können nach Ihrem Tod zu langwierigen Auseinandersetzungen unter Ihren Erb:innen führen. Beim geringsten Zweifel, ob Sie Ihren Willen auch wirklich klar und unzweideutig im Testament wiedergeben können, empfiehlt es sich, notariellen Rat einzuholen.
Haben Sie selbst geerbt und leiten Sie Geld oder Sachwerte innerhalb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation weiter, wird Ihnen für den entsprechenden Betrag die Erbschaftssteuer erlassen.
Ihre Testamentsspende setzen wir für den Aufbau des Hochschulcampus und dessen Sicherung ein. Testamentarische Zuwendungen unterstützen direkt unsere aktuelle Hochschularbeit. Und wir können sie bei Bedarf aber auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden. Damit wirken sie bis weit in die Zukunft und sichern langfristig die Bildung, Lehre und Forschung an der Humanistischen Hochschule Berlin.
Wenn Sie sich mit dem Profil der Hochschule identifizieren und uns unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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Katja Podehl