Vererben

Mit Ihrem Testament kön­nen Sie die Hochschulentwicklung nach­hal­tig mit­ge­stal­ten

Ihr Testament für eine huma­nis­ti­sche Gesellschaft

Erbschaft, Testament, Nachlass

Durch Ihr Testament kön­nen Sie nicht nur die Zukunft Ihrer Angehörigen sichern. Parallel kön­nen Sie auch ideel­le Zwecke för­dern. Als gemein­nüt­zi­ge Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Das heißt, Ihre Testamentsspende fließt unge­schmä­lert der huma­nis­ti­schen Bildung zu und sichert die Zukunft nach­fol­gen­der Generationen. Somit kön­nen Sie Ihre Werte und Überzeugungen wei­ter­ge­ben, die auch Ihr Leben geprägt und mit Sinn erfüllt haben.

Wir bera­ten Sie
Wir bera­ten Sie gern in einem per­sön­li­chen Gespräch wie Sie die Humanistische Hochschule Berlin in Ihrem Testament berück­sich­ti­gen kön­nen. Nutzen Sie gern das Kontaktformular unten oder rufen Sie direkt an.

Gratis Ratgeber bestel­len
Unser gemein­sa­mer Ratgeber mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg und der Humanismus Stiftung Berlin beant­wor­tet all Ihre Fragen zur Testamentsgestaltung und Nachlassregelung. Hier kön­nen Sie den Ratgeber kos­ten­los bestel­len.

Nennung im Testament
Um die Humanistische Hochschule Berlin im Testament zu beden­ken, reicht die genaue Nennung unse­rer Hochschule inklu­si­ve der Anschrift unse­rer Geschäftsstelle: Humanistische Hochschule Berlin KdöR, Wallstraße 61–65, 10179 Berlin. Weitere Angaben sind nicht not­wen­dig.

Möglichkeiten zum gemein­nüt­zi­gen Vererben:

  • Vermächtnis: Sie kön­nen ein Vermächtnis aus­set­zen. In die­sem Fall
    trägt der_die von Ihnen ein­ge­setz­te Erb:in dafür Sorge, dass die von
    Ihnen ange­dach­te Testamentsspende nach Ihrem Tod der Hochschule zufließt.
  • Erbe: Sie kön­nen die Humanistische Hochschule Berlin als Erben in Ihrem Testament ein­set­zen. Als Erben küm­mern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass.

Die Frage, was bleibt, wenn wir gehen, beschäf­tigt vie­le Menschen. Wie kann ich die Werte und Überzeugungen wei­ter­ge­ben, die mein Dasein geprägt haben? Gemeinsam mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg sind wir ger­ne bereit, Ihr:e Ansprechpartner:innen zu sein, wenn Sie allei­ne leben oder die­se Pflichten kei­nem aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis über­tra­gen wol­len.

Möglichkeiten für Ihr Engagement

Fragen zum Vererben

Niemand ist ver­pflich­tet, ein Testament auf­zu­set­zen. Liegt kei­ne tes­ta­men­ta­ri­sche Verfügung vor, greift die soge­nann­te gesetz­li­che Erbfolge. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass aus­schließ­lich Blutsverwandte und Eheleute gesetz­li­che Erben sein kön­nen. Weder unver­hei­ra­te­te Lebenspartner:innen, noch Freund:innen, noch gemein­nüt­zi­ge Verbände wer­den bei der gesetz­li­chen Erbfolge berück­sich­tigt.

Sie kön­nen die Humanistische Hochschule als Alleinerben, mit ande­ren gemein­sam als Miterben oder als Vermächtnisnehmer ein­set­zen.

Das Aussetzen eines Vermächtnisses ist auch ein häu­fig gewähl­ter Weg, eine gemein­nüt­zi­ge Organisation wie bei­spiels­wei­se die Humanistische Hochschule zu beden­ken. Sie set­zen uns damit zwar nicht als Ihren Erben ein, las­sen einem guten Zweck aber den­noch einen Teil Ihres Nachlasses zuflie­ßen. Dies kann eine bestimm­te Geldsumme oder ein Wertgegenstand sein.

Der Vermächtnisnehmer gehört recht­lich nicht zu Ihren Erb:innen. Er oder sie hat gegen­über den Erb:innen nach Ihrem Tod aller­dings einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten.

Grundsätzlich haben Sie beim Testament zwei Möglichkeiten: Sie kön­nen es eigen­hän­dig erstel­len oder sich dabei durch eine_n Notar:in unter­stüt­zen las­sen. Die letzt­ge­nann­te Form wird auch öffent­li­ches Testament genannt. Das eigen­hän­di­ge Testament kön­nen Sie jeder­zeit am hei­mi­schen Schreibtisch ver­fas­sen. Im Unterschied zu ande­ren Willenserklärungen ist es zwin­gend not­wen­dig, dass es von Anfang bis Ende leser­lich per Hand geschrie­ben ist. Die Verwendung von Schreibmaschine oder Computer führt zur Ungültigkeit Ihres Testaments! Weiterhin muss es mit vol­lem Namen unter­schrie­ben sein und es soll­te zur Vermeidung von Unklarheiten unbe­dingt auch Datum und Ort ent­hal­ten.

Verwenden Sie am bes­ten die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letz­ter Wille“. Schreiben Sie alles vom ers­ten bis zum letz­ten Wort mit eige­ner Hand. Unterzeichnen Sie das Testament mit Ort, Datum und voll­stän­di­gem Vor- und Nachnamen. Ein eigen­hän­dig auf­ge­setz­tes Testament kann indes bei der Formulierung erheb­li­che Schwierigkeiten berei­ten. Unklare oder lücken­haf­te Anordnungen in Ihrem letz­ten Willen kön­nen nach Ihrem Tod zu lang­wie­ri­gen Auseinandersetzungen unter Ihren Erb:innen füh­ren. Beim gerings­ten Zweifel, ob Sie Ihren Willen auch wirk­lich klar und unzwei­deu­tig im Testament wie­der­ge­ben kön­nen, emp­fiehlt es sich, nota­ri­el­len Rat ein­zu­ho­len.

Haben Sie selbst geerbt und lei­ten Sie Geld oder Sachwerte inner­halb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine gemein­nüt­zi­ge Organisation wei­ter, wird Ihnen für den ent­spre­chen­den Betrag die Erbschaftssteuer erlas­sen.

Ihre Testamentsspende set­zen wir für den Aufbau des Hochschulcampus und des­sen Sicherung ein. Testamentarische Zuwendungen unter­stüt­zen direkt unse­re aktu­el­le Hochschularbeit. Und wir kön­nen sie bei Bedarf aber auch erst zu einem deut­lich spä­te­ren Zeitpunkt ver­wen­den. Damit wir­ken sie bis weit in die Zukunft und sichern lang­fris­tig die Bildung, Lehre und Forschung an der Humanistischen Hochschule Berlin.

Kontaktformular

Wenn Sie sich mit dem Profil der Hochschule iden­ti­fi­zie­ren und uns unter­stüt­zen möch­ten, freu­en wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. 

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