Teilnahme- und Stornobedingungen der Weiterbildungsschool

Mit dei­ner Anmeldung wirst du gegen­über der Humanistischen Hochschule Berlin (HHB) Vertragspartei. Dich trifft somit die Pflicht zur Kostentragung für die ent­stan­de­nen Kursgebühren. Eine Kostenübernahme durch dei­nen Arbeitgeber klärst du mit deiner/deinem direk­ten Vorgesetzten.

Die HHB erhält dei­ne Anmeldung und prüft zunächst, ob für dich noch ein frei­er Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht. In die­sem Fall erhältst du eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt damit zustan­de.

In allen ande­ren Fällen erhältst du die Mitteilung, dass der­zeit kein frei­er Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht, dass du aber, soweit du kei­ne gegen­tei­li­ge Mitteilung machst, in die Warteliste auf­ge­nom­men wirst. Ein Nachrücken dei­ner­seits kann dir bis ein­schließ­lich zum Tag vor der Veranstaltung mit­ge­teilt wer­den, sofern du dazu nichts ande­res mit­ge­teilt hast.

Absage und Verlegung durch die HHB

Wir bit­ten dich um Verständnis, dass sich die HHB eine kurz­fris­ti­ge Absage oder Verlegung des Kurses vor­be­hal­ten muss. Die HHB wird dich in die­sem Fall unver­züg­lich infor­mie­ren.

Eine Absage kann ins­be­son­de­re erfol­gen bei Ausfall der Kursleitung, von Dozent:innen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl oder bei tech­ni­scher Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort. Die von dir bezahl­ten Gebühren wer­den nach einer end­gül­ti­gen Absage von Veranstaltungen selbst­ver­ständ­lich zurück­er­stat­tet. Muss eine Veranstaltung ver­legt wer­den, wirst du unver­züg­lich über den neu­en Tagungsort bzw. den neu­en Tagungstermin infor­miert. Sollte sich die Verlegung für dich als unzu­mut­bar dar­stel­len, so steht dir ein Rücktrittsrecht zu. Allein ein Wechsel der Kursleitung oder von Dozent:innen stellt weder einen Absagegrund für die HHB noch einen Rücktritts- bzw. Kündigungsgrund für die Teilnehmenden dar.

Teilnahmegebühr und Zahlungsverzug

Mit dem Zugang der Rechnung oder einer gleich­wer­ti­gen Zahlungsaufforderung für die jewei­li­ge Veranstaltung ist die voll­stän­di­ge Teilnahmegebühr fäl­lig. Bitte über­wei­se die Gebühren unmit­tel­bar nach Erhalt der Rechnung inner­halb der ange­ge­be­nen Zahlungsfrist. Bei Veranstaltungsreihen kann im Ausnahmefall eine Begleichung in Teilbeträgen ver­ein­bart wer­den.

Über die Leistungen, die in den Teilnahmegebühren ent­hal­ten sind, geben die Einzelausschreibungen Auskunft.

Die/Der Teilnehmende befin­det sich mit dem Ausgleich ihrer/seiner Gebühren im Zahlungsverzug, soll­te sie/er eine ihr/ihm gesetz­te Zahlungsfrist unge­nutzt ver­strei­chen las­sen, in jedem Fall aber dann, wenn sie/er nicht inner­halb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleich­wer­ti­gen Zahlungsaufforderung die Zahlung leis­tet.

Ermäßigungen

Die ermä­ßig­ten Preise gel­ten für alle Mitglieder der Humanistischen Hochschule Berlin und für Mitarbeiter:innen und Mitglieder der Humanistischen Landes- und Regionalverbände.

Stornierung/Rücktritt

Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss gegen­über der HHB (Vertragspartnerin) erklärt wer­den. Bitte hab Verständnis dafür, dass eine tele­fo­ni­sche Stornoerklärung nicht aus­reicht.

Haben du und dein Arbeitgeber die Anmeldung gemein­sam vor­ge­nom­men und erklärt eine Partei sodann den Rücktritt, so wirkt der Rücktritt für die Anmeldung ins­ge­samt. Durch eine umge­hen­de erneu­te Anmeldung dei­ner­seits bleibt dir der Platz auf dei­ne eige­nen Kosten erhal­ten.

Eine Stornierung von ein­tei­li­gen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen ist grund­sätz­lich mög­lich.

Bei einer Stornierung bis zum 28. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kos­ten­frei mög­lich. Für die Berechnung des Zeitpunktes der Stornierung gilt grund­sätz­lich der Zugang dei­ner Mitteilung bei der HHB, auch für die fol­gen­den Fristen.

Bei spä­te­rer Stornierung von ein­tei­li­gen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen sind fol­gen­de antei­li­ge Teilnahmegebühren fäl­lig:

Ab dem 27. – 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungsreihen des ers­ten Teils der Veranstaltung): 50 % der Kursgebühr.

Ab 1 Tag vor dem Seminartermin und am Veranstaltungstag selbst (bei Veranstaltungsreihen des ers­ten Teils der Veranstaltung): 100 % der Kursgebühr.

Kann ein:e Teilnehmer:in von der Warteliste nach­rü­cken oder hast du die Möglichkeit, eine:n Ersatzteilnehmer:in zu benen­nen, ent­ste­hen dir kei­ne Kosten.

Für die Stornierung von Veranstaltungsreihen gilt zusätz­lich: Die Stornierung ein­zel­ner Teile einer Veranstaltungsreihe ist nicht mög­lich, da die Veranstaltungsreihe als Einheit gebucht wur­de.

Außerordentliche Kündigung

Soweit du dich bei Veranstaltungsreihen, für die eine Teilzahlung ver­ein­bart wur­de, mit dem Zahlungsausgleich von zwei Teilrechnungen in Zahlungsverzug befin­dest, steht der HHB in jedem Fall ein außer­or­dent­li­ches Kündigungsrecht mit der Folge zu, dass du von der wei­te­ren Teilnahme an der Veranstaltungsreihe aus­ge­schlos­sen bist. In die­sem Fall behal­ten wir uns vor, die uns ent­stan­de­nen Kosten und Verdienstausfälle als Schadensersatz gel­tend zu machen.

Bescheinigungen und Zertifikate

Über die Vergabe der Bescheinigungen und Zertifikate geben die Einzelausschreibungen Auskunft.

Zurückbehaltungsrecht

Soweit du für dei­ne Teilnahme eine Teilnahmebestätigung, ein Zertifikat oder einen sons­ti­gen Nachweis erhältst, steht der HHB solan­ge ein Zurückbehaltungsrecht an die­ser Urkunde zu, solan­ge nicht sämt­li­che Verbindlichkeiten dei­ner­seits gegen­über der HHB in Ausgleich gebracht wur­den.

Salvatorische Klausel

Ist eine Regelung der Teilnahmebedingungen unwirk­sam, so bleibt die Wirksamkeit der übri­gen Regelungen davon unbe­rührt.