Mit deiner Anmeldung wirst du gegenüber der Humanistischen Hochschule Berlin (HHB) Vertragspartei. Dich trifft somit die Pflicht zur Kostentragung für die entstandenen Kursgebühren. Eine Kostenübernahme durch deinen Arbeitgeber klärst du mit deiner/deinem direkten Vorgesetzten.
Die HHB erhält deine Anmeldung und prüft zunächst, ob für dich noch ein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall erhältst du eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt damit zustande.
In allen anderen Fällen erhältst du die Mitteilung, dass derzeit kein freier Veranstaltungsplatz zur Verfügung steht, dass du aber, soweit du keine gegenteilige Mitteilung machst, in die Warteliste aufgenommen wirst. Ein Nachrücken deinerseits kann dir bis einschließlich zum Tag vor der Veranstaltung mitgeteilt werden, sofern du dazu nichts anderes mitgeteilt hast.
Absage und Verlegung durch die HHB
Wir bitten dich um Verständnis, dass sich die HHB eine kurzfristige Absage oder Verlegung des Kurses vorbehalten muss. Die HHB wird dich in diesem Fall unverzüglich informieren.
Eine Absage kann insbesondere erfolgen bei Ausfall der Kursleitung, von Dozent:innen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl oder bei technischer Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am Tagungsort. Die von dir bezahlten Gebühren werden nach einer endgültigen Absage von Veranstaltungen selbstverständlich zurückerstattet. Muss eine Veranstaltung verlegt werden, wirst du unverzüglich über den neuen Tagungsort bzw. den neuen Tagungstermin informiert. Sollte sich die Verlegung für dich als unzumutbar darstellen, so steht dir ein Rücktrittsrecht zu. Allein ein Wechsel der Kursleitung oder von Dozent:innen stellt weder einen Absagegrund für die HHB noch einen Rücktritts- bzw. Kündigungsgrund für die Teilnehmenden dar.
Teilnahmegebühr und Zahlungsverzug
Mit dem Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung für die jeweilige Veranstaltung ist die vollständige Teilnahmegebühr fällig. Bitte überweise die Gebühren unmittelbar nach Erhalt der Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Bei Veranstaltungsreihen kann im Ausnahmefall eine Begleichung in Teilbeträgen vereinbart werden.
Über die Leistungen, die in den Teilnahmegebühren enthalten sind, geben die Einzelausschreibungen Auskunft.
Die/Der Teilnehmende befindet sich mit dem Ausgleich ihrer/seiner Gebühren im Zahlungsverzug, sollte sie/er eine ihr/ihm gesetzte Zahlungsfrist ungenutzt verstreichen lassen, in jedem Fall aber dann, wenn sie/er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Zahlung leistet.
Ermäßigungen
Die ermäßigten Preise gelten für alle Mitglieder der Humanistischen Hochschule Berlin und für Mitarbeiter:innen und Mitglieder der Humanistischen Landes- und Regionalverbände.
Stornierung/Rücktritt
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und muss gegenüber der HHB (Vertragspartnerin) erklärt werden. Bitte hab Verständnis dafür, dass eine telefonische Stornoerklärung nicht ausreicht.
Haben du und dein Arbeitgeber die Anmeldung gemeinsam vorgenommen und erklärt eine Partei sodann den Rücktritt, so wirkt der Rücktritt für die Anmeldung insgesamt. Durch eine umgehende erneute Anmeldung deinerseits bleibt dir der Platz auf deine eigenen Kosten erhalten.
Eine Stornierung von einteiligen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen ist grundsätzlich möglich.
Bei einer Stornierung bis zum 28. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt kostenfrei möglich. Für die Berechnung des Zeitpunktes der Stornierung gilt grundsätzlich der Zugang deiner Mitteilung bei der HHB, auch für die folgenden Fristen.
Bei späterer Stornierung von einteiligen Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen sind folgende anteilige Teilnahmegebühren fällig:
Ab dem 27. – 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungsreihen des ersten Teils der Veranstaltung): 50 % der Kursgebühr.
Ab 1 Tag vor dem Seminartermin und am Veranstaltungstag selbst (bei Veranstaltungsreihen des ersten Teils der Veranstaltung): 100 % der Kursgebühr.
Kann ein:e Teilnehmer:in von der Warteliste nachrücken oder hast du die Möglichkeit, eine:n Ersatzteilnehmer:in zu benennen, entstehen dir keine Kosten.
Für die Stornierung von Veranstaltungsreihen gilt zusätzlich: Die Stornierung einzelner Teile einer Veranstaltungsreihe ist nicht möglich, da die Veranstaltungsreihe als Einheit gebucht wurde.
Außerordentliche Kündigung
Soweit du dich bei Veranstaltungsreihen, für die eine Teilzahlung vereinbart wurde, mit dem Zahlungsausgleich von zwei Teilrechnungen in Zahlungsverzug befindest, steht der HHB in jedem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht mit der Folge zu, dass du von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltungsreihe ausgeschlossen bist. In diesem Fall behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten und Verdienstausfälle als Schadensersatz geltend zu machen.
Bescheinigungen und Zertifikate
Über die Vergabe der Bescheinigungen und Zertifikate geben die Einzelausschreibungen Auskunft.
Zurückbehaltungsrecht
Soweit du für deine Teilnahme eine Teilnahmebestätigung, ein Zertifikat oder einen sonstigen Nachweis erhältst, steht der HHB solange ein Zurückbehaltungsrecht an dieser Urkunde zu, solange nicht sämtliche Verbindlichkeiten deinerseits gegenüber der HHB in Ausgleich gebracht wurden.
Salvatorische Klausel
Ist eine Regelung der Teilnahmebedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.